Parcoursordnung

Die nachstehende Parcoursordnung ist für alle Besucher verbindlich.
 
Der Betreiber überwacht die Einhaltung dieser Ordnung und kann bei Verstößen vom Hausrecht Gebrauch machen und Platzverweise sowie befristete oder unbefristete Platzverbote aussprechen.
 
1. Der Parcours kann täglich zu den Öffnungszeiten genutzt werden. Bei gesperrtem Parcours (z.B. jagdliche oder forstwirtschaftliche Belange) ist die Benutzung strikt untersagt (s. Aushang!).  Auch ohne Aushang ist die Benutzung bei sichtbar aufgestellten Warnschildern (z.B. "Jagd" oder "Holzfällung") strikt untersagt. Jeder Schütze muss über eine ausreichende private Haftpflicht-Versicherung verfügen und haftet uneingeschränkt selbst für seinen Schuss. Der Parcoursbetreiber oder der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung.
 
2. Die Benutzung ist ausschließlich mit Primitiv-, Sport- und Compoundbögen aller üblichen Bogenklassen nach Klassifizierung der WA gestattet.
Lediglich für Compoundbögen gilt eine Begrenzung bis maximal 60lbs. Zuggewicht.
Die Benutzung von Jagdspitzen, Pfeifspitzen und Ähnlichem ist strikt untersagt.
Die Verwendung von Armbrüsten jeder Art (auch Klein- und Pistolenarmbrüste), sowie Blasrohren ist nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen haben einen sofortigen Verweis vom Parcours, sowie ein zukünftiges Nutzungsverbot zur Folge.
 
3. Jeder Benutzer muss sich vor der Parcoursbenutzung mit Name und Uhrzeit im Parcoursbuch eintragen. Das Parcoursbuch liegt am Infostand aus. Mit seiner Unterschrift im Parcoursbuch erkennt der Schütze die Parcoursordnung an und bestätigt, mit den Verhaltensregeln im Parcours vertraut zu sein und über den notwendigen Versicherungsschutz zu verfügen. Personen, die sich nicht im Parcoursbuch eingetragen haben, sind nicht berechtigt, den Parcours zu benutzen. Nach der Parcoursbenutzung muss sich jeder Schütze mit Angabe der Uhrzeit aus dem Parcoursbuch austragen. Das Nutzungsentgelt ist vor Benutzung zu entrichten.
 
4. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours dringend erforderlich. Weder der Betreiber noch der Grundstückseigentümer übernehmen für Verletzungen und Schäden die Haftung. Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist der Betreiber von seiner Wegesicherungspflicht entbunden bis ein Betreten des Parcours als ungefährlich einzustufen ist.
 
5. Der Parcours ist ausschließlich in der vorgegebenen und beschilderten Richtung zu begehen, nur so kann eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden!
 
6. Aus Sicherheitsgründen darf jedes Ziel nur von dem dafür vorgesehenen Pflock beschossen werden.
 
7. Beim Suchen von Pfeilen muss deutlich erkennbar sein, dass das Ziel noch nicht frei ist (z.B. Bogen vor das Ziel stellen).
 
8. Es gelten die Bestimmungen des LWaldG von Hessen
 
9. Hunde sind angeleint zu führen.
 
10. Das Bogenschießen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist verboten.
 
11. Auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot.
 
12. Minderjährige dürfen den Parcours nur nach vorausgegangener Einweisung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten und eines erfahrenen Bogenschützens benutzen. Der Erziehungs-berechtigte/Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen. Anfänger dürfen den Parcours nur in Begleitung eines erfahrenen Bogenschützens benutzen. Der Betreiber behält sich vor, gegebenenfalls einen Kenntnisnachweis zu verlangen.
 
13. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Bitte berücksichtigt, dass “Nichtbogenschützen“ euer Tun nicht oder nur schwer einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen können. Wir bitten darum, keine Tarnkleidung oder sonstige militärische Kleidung zu tragen.
 
14. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist die weitere Nutzung des Parcours untersagt, sie sind gegebenenfalls der Anlage zu verweisen.
 
15. Jeder Bogenschütze hat die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen zur Ausübung des Bogensportes (gem. DSB, DFBV oder WA) zu befolgen; hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen:
 
• Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur am Abschusspflock in Richtung des Ziels ausgezogen werden.
• Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang (Backstop, Wall, Netz, etc.) fliegen kann.
• Der Pfeil darf erst gelöst werden, wenn deutlich erkennbar ist, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter dem Ziel aufhält.
• Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden, da der Pfeilflug und Auftreffpunkt nicht kontrollierbar sind.
• Bei allen Zielen darf der Pfeil nur dann gelöst werden, wenn der erforderliche Pfeilfang intakt vorhanden ist
 
16. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
 
17. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber Parcoursbetreiber und dem Grundbesitzer.
 
BITTE LASST KEINEN ABFALL UND PFEILBRUCH AUF DEM GELÄNDE ZURÜCK. FUNDPFEILE BITTE IN DEM DAFÜR VORGESEHENEN BEHÄLTER DEPONIEREN
 
 
 

 

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